
Seit dem 28. November 2011 können Sie für die Verwahrung und Verwaltung Ihrer KanAm grundinvest Fonds-Anteile das neue KanAmGrund-Depot 2.0 nutzen. Mit diesem Depot steht Ihnen ein zeitgemäßes und anlegerorientiertes Produkt zur Verfügung, das von einem starken Partner, der auf dieses Geschäftsfeld spezialisiert ist, geführt wird. Das KanAmGrund-Depot 2.0 wird von der European Bank for Fund Services GmbH (ebase) in Aschheim bei München geführt. Die ebase gehört mit rund 1 Mio. Investmentdepots zu den marktführenden Depotplattformen in Deutschland. Sie ist eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwachte Vollbank und verwaltet unter
anderem die Depots von Anlegern mehrerer Kapitalanlagegesellschaften.
Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,
die nachfolgenden Informationen sind hauptsächlich an die Anleger gerichtet, die bereits vor dem 28. November 2011 ein Depot im Haus der KanAm Grund hatten. Aufgrund steigender gesetzlicher Anforderungen haben wir, die KanAm Grund, uns dazu entschieden, unser Geschäftsfeld »Depotführung« auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen, die ebase in Aschheim bei München, übertragen. Gleichzeitig werden wir uns künftig auf unsere Kernkompetenz, das Management, den Vertrieb und die Verwaltung von Offenen Immobilienfonds konzentrieren. Seit dem 28. November 2011 werden diese Depots nun von der ebase geführt. Natürlich haben unsere Anlegerinnen und Anleger viele Fragen im Zusammenhang mit dem neuen KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase. Diese möchten wir mit den nachfolgenden Fragen und Antworten so umfassend wie möglich beantworten.
Sollten Sie, sehr geehrte Anleger, weitere Fragen zum KanAmGrund-Depot 2.0 haben stehen Ihnen die Mitarbeiter der ebase gerne zur Verfügung:
Wenn Sie Fragen zu den Fonds der KanAmGrund haben, sind die Experten der KanAm Grund für Sie da. Die nachfolgende kostenfreie Telefonnummer ist Ihr direkter Draht zu unseren Fachleuten:
Natürlich können Sie Ihre Frage zu unseren Fonds auch gerne per Mail an uns richten. Nutzen Sie hierfür bitte einfach die nachfolgende E-Mail-Adresse:
vertrieb@kanam-grund.de
Wir sind für Sie da!
Anleger, die bisher ein KanAmGrund-Depot hatten, brauchen aktuell nichts zu unternehmen. Wir werden das bisherige KanAmGrund-Depot im Rahmen eines so genannten juristischen Depotübertrags zum 28. November 2011 zur European Bank for Fund Services GmbH (ebase) überführen. Gemeinsam mit ebase stellen wir sicher, dass für die Anleger kein zusätzlicher Aufwand entsteht. So werden z. B. der zu dem bisherigen Depot hinterlegte Freistellungsauftrag, evtl. vorliegende Spar- und derzeit ruhende Auszahlpläne sowie erteilte Vollmachten – soweit vorhanden – direkt auf ebase übertragen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Aus technischen Gründen wird eine neue Depotnummer vergeben. Diese sowie alle weiteren abwicklungstechnischen Informationen erhalten die Anleger nach Depotübertrag automatisch von der ebase.
Durch die Übertragung wird das KanAmGrund-Depot fortan, d. h. ab dem 28. November 2011, sowohl technisch als auch rechtlich als KanAmGrund-Depot 2.0 von ebase geführt. Mit der Übertragung des gesamten Depotbestands wird nicht mehr die KanAm Grund, sondern ebase die neue depotführende Stelle sein.
Nein. Bei der Depotübertragung auf ebase handelt es sich um einen technischen Vorgang. Der Anteilbestand ist nach der Übertragung unverändert. Unsere Anleger erhalten Ende November 2011 einen abschließenden Depotauszug von KanAm Grund und werden Anfang Dezember im Rahmen eines Begrüßungsanschreibens über den übertragenen Depotbestand von der ebase informiert.
Alle vorliegenden Daten des bisherigen KanAmGrund-Depots wurden selbstverständlich auf das neue Depot bei der ebase übertragen. Die Historie der Umsätze kann also lückenlos seit dem Bestehen des Depots eingesehen werden.
Natürlich wurden alle vorliegenden Daten wie Vollmachten, Freistellungsaufträge, Spar- und Entnahmepläne, Umsätze und sonstige steuerlich relevante Daten an die ebase übertragen. Auch das so genannte optische Archiv, in dem wir die gesamte Kundenkorrespondenz dokumentiert haben, wurd zur ebase übermittelt. Die Servicemitarbeiter der ebase sind also ab dem 28. November 2011 uneingeschränkt auskunftsfähig.
Nein, der Depotübertrag von der KanAm Grund zur ebase hat keine abgeltungsteuerrechtliche Relevanz. Es werden weiterhin für inländische Privatpersonen Unterdepots geführt, eines mit einem abgeltungsteuerpflichtigen Bestand und eines mit einem abgeltungsteuerfreien Bestand (nur sofern dies auch bei der KanAm Grund bereits so bestanden hat).
Nein, diese Informationen wurden ebenfalls an die ebase übermittelt. Sobald der KanAm Grund ein Verkaufsauftrag für Anteile im KanAmGrund-Depot eingereicht wurde, erhielt der Anleger eine schriftliche Eingangsbestätigung seitens der KanAm Grund. Sofern dem Anleger ein solches Schreiben vorliegt, wird der vorgemerkte Verkaufsauftrag dann bei der Wiederaufnahme der Anteilrücknahme des KanAm grundinvest Fonds ausgeführt (siehe auch Punkt 2.11.).
Ab dem 28. November 2011 gelten jedoch die Bedingungen der ebase. Im KanAmGrund-Depot 2.0 ist es nicht mehr möglich, neue Verkaufsaufträge auf Termin vormerken zu lassen.
Sollen nach dem Depotübertrag an die ebase Änderungen in bereits gegenüber der KanAm Grund erteilten Verkaufsaufträgen vorgenommen werden, ist es unbedingt notwendig, darauf hinzuweisen, dass die Änderung einen bereits bei KanAm Grund vor dem Depotübertrag eingereichten Verkaufsauftrag betrifft.
Selbstverständlich ist es möglich, den Depotübertrag in das bestehende ebase-Depot vorzunehmen. Zum 28. November 2011 wurde das KanAmGrund-Depot automatisch auf ein KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase übertragen. Die ebase ist seitdem die neue depotführende Stelle. Der Anleger kann einen internen Depotübertrag bei der ebase beauftragen. Dieser wird bei der ebase inkl. der Bruchanteile vorgenommen. Bitte nutzen Sie für einen solchen Depotübertrag das entsprechende Depotübertragungsformular, das die ebase online zur Verfügung stellt.
Ja, Informationen zu Entnahme- und Sparplänen wurden ebenfalls an die ebase übertragen. Sparpläne laufen derzeit, sofern sie nicht vom Anleger unterbrochen wurden, wie gewohnt und werden auch künftig von der ebase ausgeführt. Entnahmepläne können derzeit – also während der Aussetzung der Anteilrücknahme für den KanAm grundinvest Fonds – aus rechtlichen Gründen leider nicht ausgeführt werden, werden aber von der ebase bei der Wiedereröffnung des Fonds wieder automatisch aktiviert. Eine kumulierte Auszahlung der während der Aussetzungsphase nicht ausgezahlten Beträge erfolgt nicht.
Der Depotübertrag betrifft ausschließlich das KanAmGrund-Depot. In diesem wurden lediglich die Offenen Immobilienfonds der KanAm Grund verwahrt. Demnach werden auch nur die Offenen Immobilienfonds der KanAm Grund in dem neuen KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase verwahrt.
Dies ist über das Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 möglich. Sofern der Anleger einen Onlinezugang beantragt, werden ihm seine persönlichen Zugangsdaten von der ebase zugesandt
Die Das Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 ist über einen Link auf der Homepage der KanAm Grund bzw. hier erreichbar. Aus technischen Gründen kann der Anleger seinen Onlinezugang nur beantragen, wenn er seine neue Depotnummer dort angibt.
Ja, sämtliche für die Depotführung relevanten Formulare – auch die Depoteröffnungsanträge – stehen im Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 zur Verfügung. Sie können so auch direkt online ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Formulare können jedoch nicht direkt elektronisch an die ebase übermittelt werden. Sie müssen ausgedruckt und vom Kunden unterschrieben werden.
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Depoteröffnungsanträge und Depotübertragungsaufträge) können der ebase Aufträge von Privatkunden auch
per Fax zugeleitet werden. Für die Übersendung per Fax ist keine zusätzliche Faxvereinbarung mehr notwendig. D. h., auch wenn der Anleger bisher keine Faxvereinbarung mit der KanAm Grund abgeschlossen hat, kann er ab dem 28. November 2011 trotzdem den vereinfachten Zustellungsweg per Fax nutzen.
Depoteröffnungsanträge und Depotübertragungsaufträge müssen der ebase im Original vorgelegt werden. Damit kommt für diese beiden Dokumente ausschließlich der Postversand infrage.
1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden von der ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der ebase folgenden Bankarbeitstag bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge in den Systemen der ebase zu verstehen (Order-Erfassung).
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der Cut-Off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von der ebase taggleich, ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs, an die jeweilige Kapitalanlage-/ Investmentgesellschaft weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der Cut-Off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von der ebase am nächsten Bankarbeitstag, ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs, an die jeweilige Kapitalanlage-/ Investmentgesellschaft weitergeleitet. Die Cut-Off-Zeit bei der ebase für Fonds der KanAm Grund kann bei der ebase erfragt bzw. über das Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 eingesehen werden. Zum Zeitpunkt des Depotübertrags (28. November 2011) ist die Cut-Off-Zeit für Fonds der KanAm Grund 8.00 Uhr.
Nein, Orders, die bei unserer Depotbank M.M.Warburg & CO KGaA bis 11.30 Uhr eingehen, werden taggleich abgerechnet. Aufträge, die nach 11.30 Uhr dort eingehen, werden am nächsten Bankarbeitstag abgerechnet. Es werden nur Orders akzeptiert, die der Depotbank per Fax von den depotführenden Kreditinstituten zugeleitet werden.
Ja, ab dem 29. November 2011 kann über das Online-Portal für das KanAmGrund-Depot 2.0 die individuelle Wertentwicklung eines Depots berechnet werden. Derartige Abfragen sind zu beliebigen Zeiten und für beliebige Zeiträume möglich.
Ja. Der Anleger erhält weiterhin automatisch mindestens einmal im Jahr einen Depotauszug per Post. Des Weiteren kann er jederzeit einen aktuellen Auszug bei ebase anfordern. Aufgrund der Depotübertragung hat er ohnehin die Möglichkeit – sofern er die Onlinenutzung beantragt hat und ihm die Zugangsdaten mitgeteilt worden sind –, überall und jederzeit seinen Depotbestand online anzusehen. Zudem kann der Anleger seinen Depotwert auch telefonisch unter 089-45 460-890 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erfragen. Künftig erhält der Anleger den Jahresdepotauszug zusammen mit der Jahressteuerbescheinigung zu Beginn des neuen Kalenderjahres automatisch von der ebase zugeschickt.
Nein, im KanAmGrund-Depot 2.0 können ausschließlich Fondsanteile der KanAm Grund verwahrt werden, es handelt sich somit um ein Depot mit geschlossenem Fondsspektrum.
Nein, die Umwandlung des KanAmGrund-Depot 2.0 in ein »normales« ebase-Depot ist nicht möglich, der Übertrag jedoch schon. Sollte der Anleger ein »normales« ebase-Depot wünschen, müsste er das KanAmGrund-Depot 2.0 gegenüber der ebase kündigen und die Anteile in das »normale« Depot übertragen lassen. Es handelt sich hierbei dann um einen internen Übertrag bei der ebase (siehe auch Punkt 1.8).
Der Kunde erteilt seinen Auftrag wie gewohnt. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass der Empfänger des Kundenauftrags die ebase und nicht mehr KanAm Grund ist (siehe auch Punkt 3.12.).
Ein Kunde kann auch ohne seinen Berater/Vermittler Aufträge erteilen. Aufträge können entweder formlos oder anhand vorgefertigter Formulare eingereicht werden. Diese Formulare stehen »Formularcenter« im Online-Portal zum KanAmGrund-Depots 2.0 zur Verfügung. Entscheidet sich der Anleger für einen formlosen Auftrag kann dieser auch per Fax an die ebase gesandt werden, sofern es sich nicht um einen Depoteröffnungsantrag oder einen Depotübertragungsauftrag handelt. Diese beiden können ausschließlich per Post mithilfe der entsprechenden Formulare an die ebase übermittelt werden.
Nein, eine Vormerkung von Verkaufsaufträgen auf Termin ist bei der ebase nicht möglich (siehe Punkt 1.7.).
Für den Übertrag des KanAmGrund-Depots in das KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase werden keine Gebühren vereinnahmt.
Die Konditionen und damit auch das Depotführungsentgelt bleiben bis zum 31. Dezember 2013 garantiert unverändert. Ob und inwieweit danach die Preise für das KanAmGrund-Depot 2.0 geändert werden, obliegt der Entscheidung der KanAm Grund. Ab dem 28. November 2011 gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis für das KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase, in dem für die Depotführung ausschließlich 12 EUR inkl. MwSt. berechnet werden.
Über die Höhe des Depotführungsentgeltes in der Zukunft können wir heute noch keine Aussage treffen. Das Depotführungsentgelt bleibt garantiert bis zum 31. Dezember 2013 unverändert. Ob und inwieweit danach die Preise für das KanAmGrund-Depot 2.0 angepasst werden, obliegt der Entscheidung der KanAm Grund. Ab dem 28. November 2011 gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis für das KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase.
Die Belastung des Depotführungsentgeltes erfolgt nach den Bedingungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses für das KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase. Der entsprechende Passus lautet wie folgt:
»Die Abrechnung des Depotführungsentgeltes erfolgt zum Jahresende bzw. bei unterjähriger Auflösung zum Auflösungszeitpunkt. Bei Eröffnung im zweiten Kalenderhalbjahr wird das halbe Depotführungsentgelt berechnet. Bei Depotauflösung innerhalb des ersten Kalenderjahrs wird pauschal das volle Depotführungsentgelt berechnet. Ab dem zweiten Kalenderjahr wird bei Depotauflösung im ersten Kalenderhalbjahr das halbe Depotführungsentgelt und bei Depotauflösung im zweiten Kalenderhalbjahr das volle Depotführungsentgelt berechnet. Die Erhebung des Depotführungsentgeltes erfolgt in der Regel durch Verkauf von Fondsanteilen aus der zuletzt eröffneten Depotposition bzw. per Rechnungsstellung.« Sollte der KanAm grundinvest Fonds zum Abrechnungszeitpunkt noch von der Anteilrücknahme ausgesetzt sein, wird die Belastung des Depotführungsentgeltes umgehend nach der Fondsöffnung durchgeführt.
Ja, dies ist frei wählbar. Sofern der ebase keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt, wird von einer Wiederanlage der Ausschüttung ausgegangen.
Nein, das ist nicht möglich. Um ein KanAmGrund-Depot 2.0 zu eröffnen, ist zwingend ein Vermittler notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Kunde beraten wird und seine Investitionsentscheidung so trifft, dass sie seiner persönlichen Situation entspricht.
Professionelle Investmentdepotführung und Transaktionsabwicklung sind wachsende Herausforderungen, denen wir mit dieser Umstellung begegnen. Die damit verbundenen hohen verwaltungs- und prozesstechnischen Voraussetzungen sehen wir am besten in der Kooperation mit einem der darin führenden Spezialdienstleister, der European Bank for Fund Services GmbH, erfüllt. Künftig hat der Anleger – sofern er dies wünscht – rund um die Uhr die Möglichkeit, neben allgemeinen Informationen auch Einblick in sein persönliches Depot zu nehmen. Damit ist er von festen Zeiten unabhängig. Zusätzlich sind die telefonischen Servicezeiten auf den Zeitraum 8 bis 18 Uhr von Montag bis Freitag erweitert. Somit kann er Informationen rund um das KanAmGrund-Depot 2.0 länger abrufen. Wir wollen, dass der Anleger einen besseren Service erhält. Gleichzeitig konzentrieren wir, die KanAm Grund, uns künftig auf unsere Kernkompetenz, das Management und die Verwaltung von Offenen Immobilienfonds.
Die ebase gehört mit rund 1 Mio. Investmentdepots zu den marktführenden Depotplattformen in Deutschland. ebase ist eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwachte Vollbank und verwaltet unter anderem die Depots von Anlegern mehrerer Kapitalanlagegesellschaften.
Im Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 können die Anleger – sofern sie die Onlinenutzung beantragt haben – rund um die Uhr ihren aktuellen Depotwert abfragen. Überdies werden sie über einen Onlinepostkorb verfügen, in dem depotbezogene Unterlagen (wie z. B. Auszüge, Jahressteuerbescheinigung etc.) hinterlegt sind. Im Online-Portal stellen wir zudem allgemeine Anlegerinformationen und Unterlagen zu den Fonds der KanAm Grund zur Verfügung. Ohne aufwendiges Suchen werden unsere Publikationen, wie z. B. die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sowie der Verkaufsprospekt, immer online auf dem aktuellsten Stand zur Verfügung stehen. Das schont die Umwelt und reduziert die Kosten.
Nein. Alle Auszüge, die gesetzlich vorgeschrieben sind, werden weiterhin per Post versandt. Zudem hat der Anleger die Möglichkeit, die Mitarbeiter der Depotverwaltung telefonisch zu erreichen. Die telefonischen Servicezeiten wurden erweitert – ab dem 28. November 2011 werden alle Fragen rund um das KanAmGrund-Depot 2.0 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr beantwortet. Informationen rund um das KanAmGrund- Depot 2.0 sind somit länger abrufbar.
Nein. Die Adressdaten der Kunden im KanAm Grund-Depot 2.0 sind nur der ebase und der KanAm Grund bekannt. Sie werden in keiner Weise einem Dritten, z. B. der Commerzbank, für werbliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Auch die ebase selbst wird die KanAm Grund-Depot 2.0-Kunden nur im Auftrag der KanAm Grund bzw. mit den notwendigen Depotabrechnungen und -informationen anschreiben. Als depotführende Stelle im Auftrag von KanAm Grund wird es keine Werbung der ebase geben.
Ja, selbstverständlich können die Fondsanteile jederzeit – auch nach dem Übertrag auf die ebase – auf eine andere Bank übertragen werden. Zu diesem Zweck nutzen Sie dann bitte das Depotübertragungsformular, das im Online-Portal zum KanAmGrund-Depot 2.0 zum Download zur Verfügung stehen wird.
Dazu, ob es einem Anleger Vor- oder Nachteile bringt, seine Anteile auf eine andere Bank zu übertragen statt das KanAmGrund-Depot 2.0 bei der ebase zu nutzen, können wir keinerlei Stellung oder Empfehlungen abgeben, da es von den Konditionen der Bank abhängt. Hierzu sollte sich ein Anleger bitte mit seinem Berater in Verbindung setzen.
Die Jahressteuerbescheinigung wird zum Stichtag 31. Dezember 2011 von der ebase erstellt und zusammen mit dem Jahresdepotauszug per Post versandt.
Nein. Der Depotübertrag auf die ebase hat auf die bestehende Anteilrücknahmeaussetzung keinen Einfluss.
Nein. Der Übertrag auf die ebase ist u. a. aufgrund der zukünftigen Onlinefähigkeit
der Depots Teil der Transparenz- und Kommunikationsoffensive der KanAm Grund (siehe auch Punkt 4.1.). Bisherige Maßnahmen waren die Kundeninformationsveranstaltungen von Mai bis Ende Juli 2011, diverse neue Publikationen sowie ein neuer Internetauftritt.
Das Management, der Vertrieb und die Verwaltung von Offenen Immobilienfonds sind weiterhin die Kernkompetenz der KanAm Grund. Lediglich die Führung von Depots für Anleger in Fonds der KanAm Grund, wird aufgrund der steigenden Anforderungen an verwaltungs- und prozesstechnische Voraussetzungen an die ebase übertragen werden.
Alle Aufträge zu einem KanAmGrund-Depot 2.0 müssen zur ebase geschickt werden. Die KanAm Grund kann keine Aufträge mehr entgegennehmen. Fragen zum KanAmGrund-Depot 2.0 beantwortet ab dem 28. November 2011 ausschließlich die ebase.
Postanschrift der ebase:
European Bank for Fund Services GmbH, 80218 München
Hotline für Anleger – Servicenummer für Fragen zum Depot:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Tel.: 089-454 60-890
Fax: 089-454 60-892
service@ebase.com
Mit Fragen zu den Fonds der KanAmGrund wenden Sie sich auch zukünftig bitte an die Experten der KanAm Grund. Die Erreichbarkeit lautet wie folgt:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 17.00 Uhr
Tel.: 0800-589 1035
vertrieb@kanam-grund.de
KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH
MesseTurm
60308 Frankfurt am Main