
Die Geschäftsführung der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH hat gemäß § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen beschlossen, die bis zum 6. Mai 2011 bestehende Aussetzung der Rücknahme der Anteile des KanAm grundinvest Fonds um weitere 12 Monate bis zum 6. Mai 2012 zu verlängern.
Die Rücknahme von Anteilen kann vor Ablauf der weiteren 12 Monate aufgenommen werden, sobald hierfür ausreichend Liquidität vorhanden ist.
Die Geschäftsführung
KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH
Datum ab | gesetzliche Frist | Datum bis | |
Bekanntgabe und Inkrafttreten | 6. Mai 2010 | 3 Monate | 6. August 2010 |
1. Verlängerung der | 6. August 2010 | 9 Monate | 6. Mai 2011 |
2. Verlängerung der | 6. Mai 2011 | 12 Monate | 6. Mai 2012 |
Die Anteilrücknahme beim KanAm grundinvest Fonds wurde mit Wirkung zum 6. Mai 2010 zunächst für 3 Monate ausgesetzt. Die erste Verlängerung der Anteilrücknahmeaussetzung für weitere 9 Monate erfolgte am 6. August 2010. Am 26. April 2011 wurde die bis zum 6. Mai 2011 bestehende Aussetzung der Rücknahme der Anteile des KanAm grundinvest Fonds um weitere 12 Monate bis zum 6. Mai 2012 verlängert.
Grundsätzlich kann die Kapitalanlagegesellschaft die Aussetzung der Anteilrücknahme gemäß § 81 InvG für bis zu zwei Jahre vornehmen. Die Rücknahme von Anteilen kann vor Ablauf dieser Frist wieder aufgenommen werden, sobald die erforderliche Liquidität hergestellt ist.
Bilanz 2010 und Ausblick 2011 ...
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